Kann ich meine Immobilienfinanzierung kündigen, um günstigere Zinsen zu bekommen?

Kann ich meinen aktuellen Kredit vorzeitig kündigen, um auch die aktuell günstigen Zinsen zu bekommen? Diese Frage wurde mir in den letzten Wochen gleich mehrfach gestellt. Verständlich: Aktuell sind die Zinsen nahe an ihrem Allzeittief. So einfach ist eine vorzeitige Kündigung leider nicht. In der Regel wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig - eine Ausnahme gibt es jedoch.

Noch vor fünf bis zehn Jahren lagen die Zinsen für Baufinanzierungen deutlich höher als heute, üblich waren Zinsen von vier bis fünf Prozent. Klar, dass viele Immobilienkäufer und -bauer, die damals eine Finanzierung abgeschlossen haben, beim Blick auf die aktuellen Konditionen etwas neidisch werden – und gerne ebenfalls von dem günstigen Zinsniveau profitieren würden. Dementsprechend wurde ich in den letzten Wochen mehrfach gefragt: „Kann ich nicht einfach meinen aktuellen Darlehensvertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen?“

Bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig

Dann ist meine Antwort immer: „Das können Sie schon, ABER…“ Das „Aber“ ist: Geschlossene Verträge sind grundsätzlich von beiden Seiten einzuhalten. Möchten Sie vorzeitig aus Ihrem Darlehensvertrag aussteigen, darf Ihrer Bank daraus kein Nachteil entstehen. Deshalb steht ihr eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, die im Normalfall so hoch ausfällt, dass die Bank so viel Geld bekommt, als hätten Sie Ihre Kreditraten ganz normal bezahlt – und nicht den Vertrag vorzeitig gekündigt.

Wenn ich aber vorzeitig kündige, meiner Bank die entgangenen Zinsen zahlen muss und ich eine neue Finanzierung benötige, für die ich auch wieder Zinsen zahlen muss (wenn auch günstigere als vorher), mache ich ein Minusgeschäft. Daher rate ich von einer vorzeitigen Kündigung stets ab.

Gesetzliches Kündigungsrecht nach zehn Jahren – ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als zehn Jahren zu einem festen Zinssatz vereinbart, so haben Sie zehn Jahre nach Vollauszahlung Ihres Darlehens ein gesetzliches Kündigungsrecht nach Paragraph 489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das Darlehen können Sie dabei ganz oder auch nur eine Teilsumme kündigen. Sie müssen lediglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Auf diese Weise kommen Sie vorzeitig aus Ihrem Darlehensvertrag, ohne dass Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Mit einem Forwarddarlehen schon heute günstige Anschlusskonditionen sichern

Mein Tipp: Auch wenn Sie Ihr Darlehen vor sechs, sieben, acht oder neun Jahren abgeschlossen haben, können Sie schon heute aktiv werden, um sich günstige Anschlusszinsen zu sichern. Bis zu 60 Monate im Voraus können Sie sich über ein Forwarddarlehen schon heute die Zinsen für den Zeitpunkt Ihrer Anschlussfinanzierung sichern. Zwar ist in den Konditionen ein sogenannter „Forwardaufschlag“ enthalten als Ausgleich dafür, dass man sich schon heute die Konditionen sichert – trotzdem fragen viele Immobilienbesitzer wegen eines Forwarddarlehens an und sichern sich schon frühzeitig einen günstigen Anschlusszins.


Gerne schaue ich auch gemeinsam mit Ihnen, welche Konditionen Sie schon heute für Ihre Anschlussfinanzierung bekommen könnten. Da die Beratung kostenlos ist, haben Sie nichts zu verlieren. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir.

 

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