Fragen und Antworten zum Start des Baukindergelds am 18.09.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat am Donnerstag mitgeteilt, dass Familien ab 18. September das neue Baukindergeld beantragen können. Was wird gefördert? Wie hoch ist die Förderung? Wie stelle ich den Antrag? Hier finden Sie alle Infos.

 

Was ist förderfähig und wie hoch ist die Förderung?

Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende. Voraussetzung: Im Haus lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird über 10 Jahre ausgezahlt – jedes Jahr 1.200 Euro je Kind, insgesamt also 12.000 Euro pro Kind.

Wer kann das Baukindergeld beantragen?

Für die Beantragung des Baukindergelds gilt eine Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d. h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern, usw.). Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. Als Ansatz wird hier der Durchschnitt des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung angesetzt (Beispiel: Antrag in 2018 = zu versteuerndes Einkommen aus 2015 und 2016). Sofern kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, ist die Erstellung rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

 

Gefördert werden Sie, wenn Sie Ihr Vorhaben bis 31.12.2020 starten. Bis dahin müssen Sie

  • die Baugenehmigung erhalten bzw. die Bau­anzeige stellen
  • oder den Kaufvertrag unter­zeichnen

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf keines der Haushaltsmitglieder Immobilieneigentum besitzen, sonst ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich.

Gilt das Baukindergeld nur für zukünftige Bauvorhaben oder Immobilienkäufe?

Nein, das Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt. Stichtag ist das Datum des Kaufvertrags beziehungsweise der Baugenehmigung oder Bauanzeige für die neu erworbene beziehungsweise geschaffene Wohnimmobilie - das Datum des Kaufvertrags oder das Datum der Baugenehmigung darf also nicht vor dem 01. Januar 2018 liegen. Das Baukindergeld kann erst nach Einzug beantragt werden und wird einmal im Jahr ausgezahlt. Dass Sie Eigentümer einer Immobilie geworden sind, weisen Sie anhand des Grundbuchauszugs nach.

Kann ich weitere Fördermöglichkeiten nutzen?

Ja, das Baukindergeld ist u. a. mit den KfW-Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren (KfW-Programm 151, 152, 153) sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar – zum Beispiel in Hessen mit dem Hessen-Darlehen der WI-Bank. Hier gelangen Sie zum Überblick über die sonstigen Fördermittel beim Kauf oder Bau einer Immobilie.

Wann und wie stelle ich den Antrag?

Nach dem Einzug in die neue Immobilie können Familien und Alleinerziehende ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

Kaufen Sie eine Wohnung oder ein Haus, in der/dem Sie bereits zur Miete wohnen, müssen Sie den Antrag spätestens 3 Monate nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags stellen.

 

Wichtige Ausnahme für das Jahr 2018: Sind Sie im Jahr 2018 vor dem Start des Baukindergelds am 18.09.2018 eingezogen, können Sie Ihren Zuschussantrag bis zum 31.12.2018 stellen. Bei Einzug vor Produktstart gilt, dass Kinder gefördert werden, die zum Datum des Einzugs (gemäß Datum auf amtlicher Meldebestätigung) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten beziehungsweise spätestens 3 Monate nach Einzug geboren wurden.

 

Alle Informationen zu der Beantragung stehen können Sie auch auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld oder direkt im Merkblatt über das Baukindergeld nachlesen.

 

P.S.: Schauen Sie auch auf meiner Facebook-Seite vorbei - dort versorge ich Sie ebenfalls mit nützlichen Hinweisen und aktuellen Informationen.

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