Bau oder Kauf einer Immobilie mit Fördermitteln

Beim Bau oder Kauf einer Immobilie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Fördermittel erhalten – entweder durch die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder durch regionale Förderprogramme von Bundesländern und/oder Kommunen. Die Förderung erfolgt je nach Angebot entweder in Form staatlicher Zulagen und Steuervorteile, vergünstigter Zinsen oder als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Bei der KfW es zinsgünstige Kredite im Rahmen des Wohneigentum-Programms sowie wahlweise besondere Zinsvergünstigungen oder Zuschüsse beim Bau eines besonders energiesparenden Hauses oder bei entsprechender energetischer Sanierung. Die Darlehen werden über die Hausbank als so genannte "durchleitende Bank" an die KfW weitervermittelt. Sie können also über die Banken, mit denen wir zusammenarbeiten, die KfW-Förderung in der Regel in Anspruch nehmen.

Die wichtigsten Förderprogramme der KfW für den Neubau und den Kauf einer Immobilie sind:

KfW 124 (Wohneigentumsprogramm)
Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • bis 100.000 Euro Kreditbetrag pro Vorhaben mit vergünstigtem Zins
  • für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • idealer Baustein in der Finanzierung Ihres Wohneigentums
  • flexibel kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten
KfW 153 (Energieeffizient bauen)
Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus.
  • für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen
  • 120.000 Euro für jede Wohneinheit mit vergünstigtem Zins
  • Geld sparen – weniger zurückzahlen: bis 30.000 Euro Tilgungszuschuss je nach Effizienzklasse
  • flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
KfW 270 und 275 (Erneuerbare Energien Photovoltaik/Speicher)
Für die Nutzung der Sonnenenergie zur Stromerzeugung.
  • fördern den Kauf und den Aufbau oder die Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie von kombinierten Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher oder auch die Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen
  • langfristige, besonders zinsgünstige Darlehen, die in den ersten Jahren tilgungsfrei sind

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Diese Unterbehörde des Bundeswirtschaftsministeriums kümmert sich um die Fördermittel, die für die Erzeugung regenerativer Energie ausgeschüttet werden. Dazu zählen schwerpunktmäßig Holzpellet-Heizanlagen, thermische Solaranlagen sowie Wärmepumpen. Die Förderung erfolgt in der Regel als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss, dessen Höhe sich nach der Leistung der Anlagen richtet. Einzelheiten werden auf der BAFA-Internetseite beschrieben.

Förderbeispiel: Erdwärmepumpe
Beim Neubau eines Hauses wird eine Erdwärmepumpe mit einer Nennwärmeleistung bis 45,0kW bei gleichzeitiger Erdsondenbohrung aktuell mit mindestens 4.500 Euro gefördert.

Regionale Förderprogramme

Einzelne Bundesländer und Kommunen haben eine Vielzahl an regional begrenzten Förderprogrammen aufgelegt, deren Förderzweck ganz unterschiedlich sein kann - die Bandbreite reicht von vergünstigten Krediten für einkommensschwächere Haushalte über Erbbau-Angebote für junge Familien bis hin zu eigenen Zusatzförderprogrammen für umweltfreundliches Bauen.

Förderbeispiel: Hessen
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) das sogenannte „Hessen-Baudarlehen“. Die maximale Höhe des Hessen-Baudarlehens beträgt 80.000 Euro, insgesamt darf der Betrag nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Der Kreditnehmer zahlt dabei einen Zinssatz, der rund 30 Prozent unter dem Kapitalmarktzins liegt. Weil das Land Hessen auch eine Bürgschaft vergibt, kann das Förderdarlehen im Grundbuch nachrangig abgesichert werden – wodurch das zusätzlich nötige Bankdarlehen günstiger wird.

Zu den Kriterien gehört unter anderem das Gesamteinkommen der Familie, das beispielsweise bei einem 2-Personen-Haushalt nicht über ca. 53.700 Euro brutto liegen darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Grenze um 10.700 Euro brutto, für jedes im Haushalt lebende Kind um 920 Euro brutto.
Tipp: Im Internet haben die Verbraucherzentralen zusammen mit der KfW eine Online-Datenbank eingerichtet, die auch Informationen über regionale Förderprogramme bietet. Man sollte sich allerdings rechtzeitig erkundigen, ob man für sein geplantes Vorhaben Fördermittel erwarten kann oder nicht. In der Regel darf man mit den Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung bewilligt ist.

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