Mit diesem Kreditprogramm wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden gefördert. Das kann über ein Maßnahmenpaket geschehen, mit dem das Haus zum zu einem energiesparenden KfW-Effizienzhaus aufgerüstet wird, aber auch über einzelne energetische Maßnahmen. Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit können mit diesem Kredit finanziert werden, wenn das Haus zum KfW-Effizienzhaus gemacht wird. Bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen beträgt die maximale Förderhöhe 50.000 Euro. Außerdem sind Tilgungszuschüsse von bis zu 48.000 Euro möglich – je besser Ihr Effizienzhaus-Standard nach Sanierung, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Voraussetzungen:
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein und ein Experte für Energieeffizienz muss hinzugezogen werden.
Mit dem Ergänzungskredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit fördert die KfW den Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude. Gefördert werden zum Beispiel thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100kW und kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger.
Alternativ zum zinsverbilligten Kredit (KfW 151) können Bauherren auch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus dem KfW-Programm 430 erhalten. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beträgt dieser bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit.
Voraussetzungen:
Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein und ein Experte für Energieeffizienz muss hinzugezogen werden.
Bei energetischen Sanierungen hilft die Begleitung durch einen Bau- und Energieexperten, Fehler und Bauschäden zu vermeiden – und ist zudem Bedingung für die Inanspruchnahme der KfW-Programme 151 und 430. Die KfW unterstützt Bauherren bei der Sanierungsbegleitung durch einen Sachverständigen mit der Übernahme von 50 Prozent des Honorars, maximal 4.000 Euro.