Sanieren, modernisieren oder umbauen mit Fördermitteln

Sichern Sie sich finanzielle Unterstützung vom Staat bei der Modernisierung, der Sanierung oder dem Umbau Ihrer Immobilie. Mit den staatlich geförderten und deshalb zinsgünstigen KfW-Darlehen können Sie die finanzielle Belastung für Ihr Darlehen senken. Die Darlehenszinsen der KfW-Programme liegen in der Regel deutlich unterhalb der Marktzinsen. Zudem können Sie bei einigen Programmen von Tilgungszuschüssen profitieren, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Die entsprechenden Förderdarlehen vergibt die KfW nicht direkt, sondern über durchleitende Kreditinstitute. Das kann im Grunde jede Bank sein. Das bedeutet: Sie können ein KfW-Darlehen problemlos und ohne Zusatzaufwand über mich beantragen.

Hier gebe ich Ihnen einen Überblick über Ihre Fördermöglichkeiten:

Energieeffizient sanieren

Das Förderprogramm rund um die energetische Sanierung teilt sich in mehrere Varianten auf:

Energieeffizient sanieren – Kredit (KfW 151)

Mit diesem Kreditprogramm wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden gefördert. Das kann über ein Maßnahmenpaket geschehen, mit dem das Haus zum zu einem energiesparenden KfW-Effizienzhaus aufgerüstet wird, aber auch über einzelne energetische Maßnahmen. Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit können mit diesem Kredit finanziert werden, wenn das Haus zum KfW-Effizienzhaus gemacht wird. Bei Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen beträgt die maximale Förderhöhe 50.000 Euro. Außerdem sind Tilgungszuschüsse von bis zu 48.000 Euro möglich – je besser Ihr Effizienzhaus-Standard nach Sanierung, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

Voraussetzungen: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein und ein Experte für Energieeffizienz muss hinzugezogen werden.

Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit (KfW 167)

Mit dem Ergänzungskredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit fördert die KfW den Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude. Gefördert werden zum Beispiel thermische Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung bis 100kW und kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energieträger.

Energieeffizient sanieren – Investitionszuschuss (KfW 430)

Alternativ zum zinsverbilligten Kredit (KfW 151) können Bauherren auch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss aus dem KfW-Programm 430 erhalten. Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beträgt dieser bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit.

Voraussetzungen: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein und ein Experte für Energieeffizienz muss hinzugezogen werden.

Energieeffizient bauen und sanieren – Zuschuss Baubegleitung (KfW 431)

Bei energetischen Sanierungen hilft die Begleitung durch einen Bau- und Energieexperten, Fehler und Bauschäden zu vermeiden – und ist zudem Bedingung für die Inanspruchnahme der KfW-Programme 151 und 430. Die KfW unterstützt Bauherren bei der Sanierungsbegleitung durch einen Sachverständigen mit der Übernahme von 50 Prozent des Honorars, maximal 4.000 Euro.

Erneuerbare Energien und Photovoltaik

Auch das Förderprogramm für erneuerbare Energien und Photovoltaik teilt sich in zwei Varianten auf

Erneuerbare Energien – Standard (KfW 270)

Mit diesem Förderkredit in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro je Vorhaben fördert die KfW hauptsächlich die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – einschließlich der Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Zu den geförderten Produkten zählen entsprechend Photovoltaik-Anlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- oder Windkraft, Biogas- oder Erdwärmeanlagen und Batteriespeicher.

Erneuerbare Energien – Speicher (KfW 271)

Dieser Förderkredit steht für Batteriespeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen, auch für die Nachrüstung, zur Verfügung. Mit dem Batteriespeichersystem erzeugen Sie umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Förderung besteht hier aktuell aus zwei Teilen: erstens erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit der KfW, zweitens gibt es aus den Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) einen Tilgungszuschuss in Höhe von zehn Prozent, wenn Sie bis Ende des Jahres 2018 den Antrag stellen.

Altersgerechter Umbau und Einbruchschutz

Der Förderkredit für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz von der KfW:

Altersgerecht umbauen – Kredit (KfW 159)

Mit diesem Förderprogramm fördert die KfW Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Barrieren reduzieren, Ihren Wohnkomfort erhöhen oder in Einbruchschutzmaßnahmen investieren.

Dazu gehören beispielsweise:
  • Einbruchschutz: Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, Einbau einbruchhemmender Rollläden und Klappgitter, Nachrüstung von Fenstern mit einbruchhemmenden Eigenschaften, Einbau von Türspionen, Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen und baugebundene Assistenzsysteme wie Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung oder elektronische Antriebssysteme für die Rollläden
  • Barrierereduzierung: Umbau oder Schaffung altersgerechter Wege, Kfz-Stellplätze oder sonstiger Abstellplätze, Schaffung von mehr Bewegungsfläche, Überdachungen, Einbau oder Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften, Verbreiterung von Türdurchgängen, Schaffung bodengleicher Duschgelegenheiten, Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Umbaumaßnahmen zum Standard „Altersgerechtes Haus“
    In einem altersgerechten Haus oder einer altersgerechten Wohnung müssen Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad barrierereduziert sein und bestimmte Bedienelemente vorhanden sein.
  • Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum: Beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohn¬raum können die Kosten der Umbaumaßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Wichtig: Der Einbau einbruchhemmender/barrierearmer Fenster, Balkon- und Terrassen-türen wird ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren (KfW 151 oder 430) gefördert.

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Dein Baufinanzierer Tobias Schneider
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